Vertretungs­apotheker Gehalt: Wie hoch ist der Stundenlohn?

Von Sinna Naghibi / 20. Januar 2025

Symbolbild für das Stundenhonorar: Balance zwischen Arbeitszeit und Bezahlung.

Gerade zu Beginn der Freiberuflichkeit kann es schwierig sein, den richtigen Stundenlohn für Apothekenvertretungen festzulegen. Doch es gibt einige hilfreiche Anhaltspunkte, an denen man sich orientieren kann. Quelle: iStock/ Aleksandra Chalova

Hintergrund

Die Arbeit als Vertretungsapothekerin oder Vertretungsapotheker bietet zahlreiche Vorteile: flexible Zeiteinteilung, abwechslungsreiche Einsätze in unterschiedlichen Apotheken, neue Bekanntschaften – und ein attraktives Honorar.

Doch was ist eigentlich ein fairer Stundenlohn für eine Apothekenvertretung? In diesem Beitrag werden die wichtigsten Faktoren beleuchtet und erklärt, wie sich ein angemessener Preis zusammensetzt.

Apothekergehalt als Basis

Um den Stundenlohn eines Vertretungsapothekers realistisch zu ermitteln, dient das tariflich geregelte Gehalt von angestellten Apothekerinnen und Apothekern als Referenz. Dieses liegt je nach Berufserfahrung zwischen 4.045 € und 4.779 € monatlich bei einer 39-Stunden-Woche (laut Adexa-Tarifvertrag vom 12.07.2024).

Zudem haben Angestellte einen Anspruch auf 35 Urlaubstage bei einer 6-Tage-Woche, was etwa 29 Urlaubstagen bei einer 5-Tage-Woche entspricht.

Grundlage der Berechnung

Für die Analyse werden die folgenden Annahmen für den Arbeitnehmer getroffen:

  • Arbeitsort: Schleswig-Holstein (10 Feiertage im Jahr)
  • Gesetzlich krankenversichert
  • Acht Jahre Berufserfahrung
  • Angestellt als Vollzeitkraft (5-Tage-Woche)
  • Erhält 10 % über Tarif

Beim letzten Punkt sind das 13. Gehalt und die betriebliche Altersvorsorge bereits in der übertariflichen Zahlung enthalten. Notdienste werden jedoch separat vergütet.

Laut Tarifvertrag beträgt das monatliche Gehalt bei acht Jahren Berufserfahrung 4.396 €. Mit 10 % über Tarif ergibt sich ein Gehalt von 4.835,60 € pro Monat.

Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung

Freiberufler müssen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung selbst übernehmen. Diese belaufen sich insgesamt auf 20,95 %* des Bruttogehalts und umfassen:

  • Krankenversicherung (7,3 %)
  • Zusatzbeitrag (1,25 %)
  • Pflegeversicherung (1,8 %)
  • Rentenversicherung (9,3 %)
  • Arbeitslosenversicherung (1,3 %)

Rechnet man diese mit ein, ergibt sich ein Gehalt von 5.848,66 €.

*Anmerkung: Der Prozentsatz von 20,95 % ist in diesem Fall pauschal nur anwendbar, da das Arbeitnehmergehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Rentenversicherung liegt (Stand 2025: 5.512,50 € bzw. 8.050 €).

Berücksichtigung von bezahlten Fehltagen

Bei einer 5-Tage-Woche gibt es im Schnitt 261 Arbeitstage pro Jahr, abzüglich:

  • 10 Feiertage
  • 29 Urlaubstage
  • 15 Krankheitstage (Durchschnittswert in 2023 laut Destatis)
  • 3 Fortbildungstage (mit Anspruch auf Lohnfortzahlung)

Das ergibt 204 tatsächlich gearbeitete Tage bzw. etwa 133 Stunden pro Monat. Verrechnet man diese mit dem Monatsgehalt von 5.848,66 € ergibt sich ein Verdienst von 43,97 € pro geleisteter Arbeitsstunde.

Auslastungsfaktor

Vertretungsapotheker müssen zusätzlich Zeit für Akquise, Buchhaltung, Vertragserstellung und auftragslose Zeiten einplanen, die von der bezahlten Arbeitszeit abgezogen werden. Daraus ergibt sich die Auslastungsquote, welche hier mit 80 % angesetzt wird. Dieser Wert ist im Vergleich zu anderen Branchen relativ hoch, da im Laufe der Zeit ein Stammkundennetzwerk aufgebaut werden kann und die Vor- und Nachbereitungszeiten für Apothekenvertretungen in der Regel gering ausfallen. Konkret bedeutet dies, dass etwa 41 Tage pro Jahr für administrative Aufgaben und auftragsfreie Zeiten eingeplant werden müssen.

Daraus ergibt sich ein Auslastungsfaktor von 1,25 (Kehrwert von 80 %). Multipliziert man diesen mit dem zuvor berechneten Stundensatz, ergibt sich ein finales Honorar von etwa 55 € netto pro Stunde.

Kreisdiagramm, das die verschiedenen Bestandteile des Stundenhonorars für Vertretungsapotheker zeigt.

Der Stundensatz eines freiberuflichen Vertretungsapothekers setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen.
Verwendete Abkürzungen in der Grafik: Arbeitgeber (AG), Sozialversicherung (SV), Krankenversicherung (KV), Pflegeversicherung (PV), Rentenversicherung (RV) und Arbeitslosenversicherung (AV)

Geschäftliche Kosten

Da Vertretungsapotheker weder ein eigenes Büro noch andere kostspielige Betriebsmittel benötigen, fallen lediglich geringe Ausgaben an – beispielsweise für die Berufshaftpflichtversicherung, Buchhaltung oder das Geschäftskonto. Aufgrund ihrer geringen Höhe wurden diese Kosten in der Berechnung nicht weiter berücksichtigt.

Gründe für variierende Honorare

Trotz der oben durchgeführten Berechnungen gibt es signifikante Unterschiede zwischen den Stundenlöhnen, die sowohl vom Vertretungsapotheker als auch von den spezifischen Umständen der Vertretung abhängen. Diese Schwankungen lassen sich unter anderem durch folgende Faktoren erklären:

  1. Expertise:
    • Neben der allgemeinen Berufserfahrung beeinflussen die Anzahl der bisher durchgeführten Vertretungen und die Zahl der betreuten Apotheken das Stundenhonorar.
    • Zusätzliche Fort- und Weiterbildungen können den Stundensatz ebenfalls erhöhen.
  2. Aufgabenbereich:
    • Je mehr Aufgaben und Pflichten vertraglich festgelegt werden, desto höher fallen die Kosten eines Freiberuflers aus – insbesondere, wenn hierfür bestimmte Kompetenzen erforderlich sind.
    • Beispiel: Eine Sitzvertretung benötigt weniger Arbeit als eine reguläre Vertretung, bei der aktiv im HV mitgearbeitet wird. Entsprechend liegt der Stundenlohn bei Ersterer deutlich niedriger.
  3. Persönliche Präferenzen:
    • Die Attraktivität der Region, sei es durch die Nähe zur Familie oder interessante Reiseziele, kann für den Vertretungsapotheker ebenfalls eine Rolle spielen.
    • Ebenso hat die Vorliebe für bestimmte Arten von Apotheken, wie z.B. städtische Apotheken, einen Einfluss.
  4. Coaching:
    • Vertretungsapotheker, die früher eine Apotheke geführt haben oder sich abseits vom HV genauer mit den Betriebsabläufen beschäftigen, bieten oft zusätzlich Beratungsdienstleistungen an. Diese werden selten als Sonderleistung berechnet, schlagen sich jedoch meist im Stundenlohn nieder.
  5. Marktfaktoren:
    • Saisonale und regionale Schwankungen, wie eine erhöhte Nachfrage im Sommer oder in ländlichen Gebieten, sind ebenfalls ausschlaggebend für die Preisbildung.

Honorarberechnung leicht gemacht
Eine Vermittlungsagentur für Apothekenvertretungen wie MyPhreelancer hilft Apotheken und Vertretungsapothekern, den optimalen Stundenlohn zu ermitteln und bei Bedarf individuell anzupassen. Gleichzeitig entfällt der Aufwand für die Vertragserstellung, und auch die Rechnungsstellung sowie Zahlungsabwicklung werden übernommen, sodass beide Parteien Zeit sparen und sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Fazit

Das Honorar eines Vertretungsapothekers zu ermitteln, kann anfangs eine Herausforderung sein. Doch durch die Berücksichtigung verschiedener Aspekte lässt sich ein besseres Verständnis dafür gewinnen, in welchem Bereich dieses liegen sollte. Damit sich die Tätigkeit langfristig lohnt, empfiehlt es sich, ein durchschnittliches Stundenhonorar von 50 bis 60 € anzustreben.

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Honorar